Anja Heinrich: Umgang mit falscher Berufsbezeichnung ist nicht glaubwürdig
Staatssekretärin und SPD-Bundestagskandidatin Tina Fischer bezeichnete sich als Rechtsanwältin, wobei sie über keine Zulassung der Anwaltskammer verfügt. Gegenüber einer Zeitung beharrte sie zunächst auf den Titel und versuchte mit einem veralteten Schreiben zu belegen, dass es sich um ein Versehen der Anwaltskammer handeln würde. Laut der Berliner Anwaltskammer ist es aber eindeutig, dass Frau Fischer nicht als Rechtsanwältin zugelassen ist. Mittlerweile beschäftigt sich sogar die Staatsanwaltschaft mit der falschen Berufsbezeichnung.
Anja Heinrich, Generalsekretärin der CDU Brandenburg, sagt dazu: „Die Aussagen von SPD-Bundestagskandidatin Fischer sind widersprüchlich und lassen viele Zweifel zu. Ihre Erklärungen zu der falschen Berufsbezeichnung sind alles andere als transparent oder offen. Erst sagt Frau Fischer, sie sei Rechtsanwältin und zeigt mit dem Finger auf die Anwaltskammer; einen Tag darauf sagt sie wiederum, sie sei keine Anwältin. Dieser Umgang mit der falschen Berufsbezeichnung ist nicht glaubwürdig.
Jemand der seine Berufsangelegenheiten nicht im Griff hat, möchte nun Brandenburg im Deutschen Bundestag vertreten. Die Wähler sollten sich darauf verlassen können, dass die Angaben eines Kandidaten stimmen. Am 22. September entscheiden die Bürger.“
Generalsekretärin der CDU Brandenburg, Anja Heinrich, MdL
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