28.06.2013, 11:42 Uhr | CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Michael Schierack zur Uni-Zwangsfusion: Verfassungswidrigkeit steht weiter im Raum Zwangsfusion der BTU Cottbus und HS Lausitz
Am 1. Juli 2013 tritt das Gesetz zur Zwangsfusion der BTU Cottbus und der HS Lausitz in Kraft.
Dazu sagt Prof. Michael Schierack, wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Die Landesregierung ignoriert nach wie vor die Risiken, die von einer Schließung von BTU und HS Lausitz sowie einer Neugründung für die Lausitz und Brandenburg ausgehen. Sie untergräbt damit die Hochschulautonomie und ignoriert die aktive Beteiligung vieler Akteure beider Hochschulen. Die erfolgreiche Volksinitiative mit 42.000 Unterschriften für den Erhalt zählt für Rot-Rot nicht. Damit entsteht aus meiner Sicht ein verfassungswidriges Hochschulexperiment.
Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Verfassungsklage der BTU sowie die Normenkontrollklage der CDU auch weiterhin laufen und die Zwangsfusion rückgängig gemacht werden kann.
Die bisherigen Urteile zu den Anordnungen vom Landesverfassungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht (vom 27. Juni 2013) lassen keine Rückschlüsse zu, wie im Hauptverfahren entschieden wird. Die Klagen der BTU wurden grundsätzlich als zulässig eingestuft. Die Urteile beziehen sich gegenwärtig nur auf die Abwägung der Nachteile in Bezug auf eine mögliche Rückabwicklung, sollte das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Gerichte sehen die Möglichkeit die Fusion zurückzunehmen für gegeben an.
Wir gehen von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes aus. Es dürfen vor dem Urteil im Hauptverfahren keine Schritte unternommen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.“
Hintergrund
Zum 1. Juli plant die brandenburgische Landesregierung per Gesetz die Zwangsfusion der Lausitzer Hochschulen, BTU Cottbus und Fachhochschule Lausitz. Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg lehnt die Zwangserrichtung ab.
Die BTU hat eine Verfassungsklage eingereicht. Die CDU-Fraktion hat zudem selbst Normenkontrollklage gegen das Gesetz eingelegt. Damit soll die juristische Überprüfung des von Rot-Rot über die Köpfe der Menschen hinweg beschlossenen Gesetzes erreicht werden. Die Klage konzentriert sich auf die formelle Rechtmäßigkeit des Verfahrens, auf die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der verfassungsmäßig garantierten Wissenschaftsfreiheit und auf das Homogenitätsprinzip.
Prof. Dr. Michael Schierack MdL
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