Anja Heinrich: SPD verharmlost Korruption Vorteilsnahme SPD-Landratskandidat Teltow-Fläming
Zu der Landratswahl in Teltow-Fläming und dem wegen Vorteilsannahme bestraften SPD-Kandidaten sagt Anja Heinrich, Generalsekretärin der CDU Brandenburg:
„Ich habe kein Verständnis dafür, wie die SPD Brandenburg die Korruption in Teltow-Fläming verharmlost. Der Vorfall ist schwerwiegend und keinesfalls banal. Der Strafbefehl in Höhe von 25.000 Euro entspricht fast einem durchschnittlichen Jahreseinkommen in Brandenburg und stellt nach seiner Rechtskräftigkeit eine Vorbestrafung dar.
Eine Kandidatur für ein politisches Amt ist kein Experiment am Wähler. Die Bürger müssen ein Höchstmaß an Seriosität und Integrität voraussetzen können. Kandidaten sind aber wie jeder Mensch nicht unfehlbar, ein Strafbefehl ist jedoch mit dem Amt eines Landrats nicht vereinbar. Das galt bei dem ehemaligen SPD-Landrat Giesecke, wie auch für jeden folgenden. Die Schutzbehauptungen der SPD gegenüber ihrem Landratskandidaten entsprechen jedoch nicht mehr einer seriösen politischen Arbeit in Brandenburg. Es ist richtig, wenn SPD-Generalsekretär Ness sagt, der Kandidat hätte sich nicht weggeduckt – bei der Vorteilsannahme ist das absolut zutreffend, die hat er gern in Anspruch genommen.
Die Bürger von Teltow-Fläming entscheiden am Sonntag über eine gute und seriöse Politik für ihren Landkreis.“
Generalsekretärin der CDU Brandenburg, Anja Heinrich, MdL
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