31.10.2012, 08:54 Uhr | Märkische Unionsfraktion im Landtag Brandenburg
Eichelbaum/ Lakenmacher: Fluchtversuche von Gefangenen durch elektronische Fußfesseln verhindern
Gefangenen gelingt es in Brandenburg immer wieder auf ihren Freigängen zu flüchten. Mit einem Antrag fordert die CDU-Fraktion die rot-rote Landesregierung auf, die Anwendung der elektronischen Fußfessel auf vollzugsöffnende Maßnahmen, z.B. beim Hafturlaub, zu erweitern. Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:
„In Brandenburg gab es seit dem Regierungsantritt von Rot-Rot elf Gefangenenausbrüche. Die Sicherheit der Bevölkerung wird dadurch erheblich gefährdet. Bis heute konnte beispielsweise ein gefährlicher Straftäter, der letzte Woche aus dem Brandenburger Maßregelvollzug geflohen war, nicht von der Polizei gestellt werden. Die rot-rote Landesregierung hat es bisher versäumt, die Sicherheitsmaßnahmen im Maßregelvollzug und in den Justizvollzugsanstalten zu verschärfen. Wir wollen deshalb den Anwendungsbereich der elektronischen Fußfessel auch bei vollzugsöffnenden Maßnahmen, wie dem Hafturlaub, ausdehnen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Baustein für mehr Sicherheit in Brandenburg."
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, betont:
„In Brandenburg muss die elektronische Fußfessel im Rahmen eines Modellprojekts getestet werden, um den Nutzen und die Wirksamkeit zu überprüfen. Die Fußfessel ist zwar kein Allheilmittel, kann aber ein geeigneter Sicherheitsbaustein für die Resozialisierung von Straftätern sein. Außerdem ist zu prüfen, ob die elektronische Überwachung präventiv-polizeiliche Maßnahmen unterstützen kann. Allein für die Überwachung eines entlassenen Sicherungsverwahrten sind in Brandenburg bisher 20 Polizeibeamte notwendig. In Anbetracht der rot-roten Personalabbauorgie ist jedes technische Hilfsmittel zur Entlastung der Beamten zu begrüßen.“
Zum Hintergrund
Seit 2011 kann im Rahmen der Führungsaufsicht die elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes durch eine Fußfessel von den Gerichten angeordnet werden. Brandenburg und die anderen Bundesländer haben in der Folge einen Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle abgeschlossen, um die Fußfessel technisch umzusetzen. Damit ist es grundsätzlich auch möglich, die elektronische Fußfessel zur Überwachung vollzugsöffnender Maßnahmen einzusetzen.
Danny Eichelbaum, MdL
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