14.06.2012, 09:16 Uhr | Märkische Unionsfraktion im Landtag Brandenburg
Offener Brief von CDU-Landtagsfraktionen an Justizminister der Länder Vorgesehene Regelung zu früherem Hafturlaub für Schwerverbrecher gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung
Anlässlich der heute beginnenden Justizministerkonferenz wenden sich mehrere CDU-Landtagsfraktionen gegen eine Lockerung der Hafturlaubsregelungen für Schwerverbrecher. Allen Ländern liegt dazu ein Gesetzentwurf vor, wonach Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe bereits nach fünf Jahren Freigang erhalten sollen.
Die CDU-Landtagsfraktionen von Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben daher einen Offenen Brief an die Justizminister der Länder und den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz mit der Bitte geschickt, sich für eine Beibehaltung der jetzigen „10-Jahresregelung“ einzusetzen.
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:
„Für uns kommt Opferschutz vor Täterschutz. Wir wollen, dass Schwerverbrecher ihre gerechte Strafe in den Gefängnissen verbüßen und nicht bereits nach wenigen Jahren Hafturlaub erhalten. Wir stehen auf der Seite der Bevölkerung, die einen Anspruch auf den Schutz des Staates hat. Mit dem Gesetzentwurf werden hingegen die Interessen von Schwer-und Sexualverbrechern vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gestellt.
Die Rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen von Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen den vorgesehenen Freigang für Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren kategorisch ab. Vollzugslockerungen dürfen bei Schwerverbrechern frühestens nach zehn Jahren geprüft werden. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Brandenburg muss Maßstab für einen Gesetzentwurf zum Strafvollzug sein. Lockerungen aus der Haft sind kein Selbstzweck. Die Prüfung des Anspruches auf Hafturlaub nach 10 Jahren hat sich bewährt.“
Durch die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 sind die Bundesländer verpflichtet, eigene Gesetze für den Strafvollzug zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von mehreren Bundesländern erarbeitet.
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