08.06.2012, 11:24 Uhr | Märkische Unionsfraktion im Landtag Brandenburg
Planfeststellungs- verfahren zum aufgeweichten Lärmschutz Rainer Genilke: Waffengleichheit beim BER-Planfeststellungsverfahren herstellen – Bürgerfonds für Beteiligte in Brandenburg einführen
Nach der gestrigen Ankündigung des Infrastrukturministers ein neues BER-Planfeststellungsverfahren zu beginnen, fordert die CDU-Fraktion in Brandenburg, einen Bürgerfonds für Beteiligte am Planfeststellungsverfahren einzuführen. Aus den Geldern sollen BER-Bürgerinitiativen und weitere Kläger zur Verteidigung ihrer Rechtsposition im aufwendigen Planfeststellungsverfahren unterstützt werden.
Dazu sagt Rainer Genilke, Verkehrsexperte der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Es muss bei dem neuen Planfeststellungsverfahren abgesichert werden, dass den betroffenen Bürgern Finanzmittel zur Verfügung stehen. Während Ministerpräsident Platzeck Geheimrunden einrichtet, stehen die Betroffenen des neuen Planfeststellungsverfahrens vor der Frage, wie sie erneut die Kosten für die Verteidigung ihrer Rechte aufbringen sollen. Platzecks Landesregierung ist verantwortlich für das neue Planfeststellungsverfahren ohne Not und sie ist verantwortlich für die Kosten, die im Verfahren für die Betroffenen entstehen. Es kann nicht sein, dass Ministerpräsident Platzeck den Betroffenen zumutet die Kosten zur Begleitung des Verfahrens wiederum selbst aufzubringen.
Für die betroffenen Bürger besteht schon wegen der Mittelaufbringung für das Verfahren, bis hin zur Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht keine Waffengleichheit zur Flughafengesellschaft und der Planfeststellungsbehörde. Die Flughafengesellschaft und das Land haben die Möglichkeit Steuermittel für die Durchsetzung des Beschlusses einzusetzen.
Aus der Erfahrung vorhergehender Verfahren müssen die Betroffenen mit Kosten und Kostenrisiko von sicher 300.000 Euro rechnen. Diese Finanzmittel mussten immer die Bürgerinitiativen allein aufbringen. Diese sind notwendig für Bürgerinformationen, Anwalts- und Gutachter Mandatierungen und Organisation des Verfahrens, von der Auslegung, Anhörung bis zur denkbaren Klage.
Zur Inanspruchnahme eines solchen Bürgerfonds sollten gleichzeitig die BER-Bürgerinitiativen in Brandenburg darüber beraten, eine neue Organisationsstruktur zu schaffen. So sollte es eine Organisation geben, die als alleiniger Verantwortlicher für das Verfahren steht und die sachgerechte Mittelverwendung und Mittelanforderung auch gegenüber Landesinstitutionen, z. B. durch den Landesrechnungshof, nachweisen kann.“
Zum Hintergrund:
Für Planfeststellungsverfahren an anderen Flughäfen, wie Frankfurt/Main oder Wien wurde finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch die Flughafengesellschaften und die Landesregierungen sichergestellt.
Rainer Genicke MdL
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