20.11.2011, 08:37 Uhr | MAZ, Dr. Christian Eher MdEP

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Fünf-Prozent-Hürde bei Europa-Wahl verfassungswidrig
Gastkommentar von Dr. Christian Ehler

Bei zwei Gegenstimmen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 09.11.2011 entschieden, dass die Fünfprozenthürde bei Europawahlen verfassungswidrig und künftig nicht mehr anzuwenden ist. Damit wird ab der kommenden Wahl 2014 in Deutschland ohne Sperrklausel gewählt, wie es auf kommunaler Ebene nach den Urteilen zahlreicher Landesverfassungsgerichte bereits üblich ist.

Für das Wahlergebnis von 2009 hätte dies für Deutschland zur Konsequenz gehabt, dass sieben weitere Parteien ins Europaparlament eingezogen wären: die Freien Wähler mit zwei Abgeordneten, sowie REP, Tierschutzpartei, FAMILIE, PIRATEN, RENTNER und ödp mit je einem Abgeordneten. Dies wäre zu Lasten der CDU/CSU (drei Abgeordnete weniger), SPD (zwei weniger), GRÜNEN (zwei weniger) und FDP (einer weniger) gegangen. Allein DIE LINKE wäre unverändert geblieben. 

Dem Zeitgeist folgend mag sich in der breiteren Öffentlichkeit, das Mitleid für die etablierten Parteien in Grenzen halten, die Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit der Institution Parlament und der deutschen Interessen in Europa sind fatal. Schon die Begründung dieses Urteils ist mehr als fragwürdig. Zum einen wird zwar argumentiert, dass die Fünf-Prozent-Klausel eine sinnvolle und wichtige Klausel sei, um die Funktionsfähigkeit eines Parlaments zu sichern. Andererseits lässt das Urteil – in konsequenter Ignorierung der Lissabon - Verträge - erkennen, dass das Europäische Parlament nicht als richtiges Parlament betrachtet wird, da es im Vergleich zum Deutschen Bundestag angeblich schwach an Rechten und demokratischer Legitimation sei. Die Richter schlussfolgern, dass das Urteil für die Mehrheitsfindung im Parlament also belanglos sei.  Diese Sichtweise verhehlt den eigentlichen Stellenwert, den das Europäische Parlament mittlerweile im europäischen Institutionengefüge einnimmt. Um die umfangreichen Kontroll-, Budgets- und Gesetzgebungsrechte des Parlaments gegenüber Rat und Kommission durchzusetzen, brauchen wir klare Mehrheiten. Wegen der vielen extremen Splitterparteien im Haus – bedarf es immer öfters - unter deutscher Führung - einer informellen Koalition der Konservativen und Sozialisten, um dies zu erreichen. Das Urteil wird diese Tendenz eher noch verstärken. Damit  werden die politischen Unterscheidungsmöglichkeiten und somit die demokratischen Wahlmöglichkeiten der Bürger eher eingeschränkt, als erhöht.

Legt man allein das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 zum europäischen Rettungsschirm zugrunde, so wird deutlich, dass man hier mit den Rechten des Deutschen Bundestages deutlich sensibler umgeht. Nicht nur, dass mit der Entscheidung vom Mittwoch die Funktionsweise des Europäischen Parlaments verkannt wird, es wird vielmehr die Notwendigkeit übersehen, das Europa-Parlament und damit die einzig demokratisch legitimierte Institution in Europa so zu stärken, wie es beim Bundestag geschieht.

Schon die geringe Zahl von 54 Einsprüchen zeigt, dass das derzeit bestehende Europawahlrecht von der Mehrheit der deutschen Wahlbevölkerung für gut befunden wird. Die Interessen der überwältigenden Mehrheit der deutschen Wähler werden eben nicht von Splitterparteien gewährleistet. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt zu einer Schwächung Europas und einer weiteren Marginalisierung des deutschen Einflusses im Parlament im Besonderen. Angesichts der ohnehin schwierigen Entscheidungsfindung im Europäischen Parlament wird die Bildung handlungsfähiger Mehrheiten ab 2014 zusätzlich verkompliziert!

Dr. Christian Ehler MdEP Dr. Christian Ehler MdEP