Formular für Anträge an den 37. Landesparteitag

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Die Anträge können per Post, Mail oder Fax an die Landesgeschäftsstelle geschickt werden. Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 15. März 2023 um 12 Uhr.
 
Antragsberechtigt zur Einsendung von Änderungsanträgen sind gemäß §6 Abs. 1 der Geschäftsordnung der CDU Brandenburg:
• der Landesvorstand der CDU,
• die Kreisvorstände der CDU,
• die Vorstände der Stadt-, Gemeinde-, Amts- bzw. Stadtbezirksvorstände der CDU,
• die Landesvorstände der Vereinigungen und Sonderorganisationen.

• Mitglieder sind berechtigt, Sachanträge an den Landesparteitag zu stellen. Ein wirksamer Sachantrag muss begründet und von mindestens 150 Mitgliedern des Landesverbandes unterstützt werden.

Den Antrag A1 des Landesvorstandes an den 37. Landesparteitag zur Änderung der Satzung und Ordnungen der CDU Brandenburg finden Sie in der vorläufigen Tagungsmappe.